Verkehrswertgutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes bebauter und unbebauter Grundstücke sowie von Rechten an Grundstücken erfolgen entsprechend der Vorschriften des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung, der Wertermittlungsverordnung und der Wertermittlungsrichtlinien, der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen.


Definition des Verkehrswertes

Der Gutachter ermittelt gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) den Verkehrswert. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.


Die Wertermittlungsgrundlagen

Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird eine Kaufpreissammlung geführt, in die u. a. auch Daten aus den von den Notaren dem Gutachterausschuß in Abschrift vorgelegten Grundstückskaufverträgen übernommen werden. Die Kaufpreissammlung ermöglicht dem Gutachter einen Überblick  über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt.


Die Wertermittlungsverfahren

Für die Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes sieht die WertV grundsätzlich drei Verfahren vor: das Vergleichswertverfahren, das Ertrags

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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