Verkehrswertgutachten zur Bestimmung des
Verkehrswertes bebauter und unbebauter Grundstücke sowie von Rechten an
Grundstücken erfolgen entsprechend der Vorschriften des Baugesetzbuches,
der Baunutzungsverordnung, der Wertermittlungsverordnung und der
Wertermittlungsrichtlinien, der Verordnung über wohnungswirtschaftliche
Berechnungen.
Definition
des Verkehrswertes
Der Gutachter
ermittelt gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) den Verkehrswert. Der
Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den
sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen
Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen
Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder
persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Die
Wertermittlungsgrundlagen
Bei der
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird eine Kaufpreissammlung
geführt, in die u. a. auch Daten aus den von den Notaren dem
Gutachterausschuß in Abschrift vorgelegten Grundstückskaufverträgen
übernommen werden. Die Kaufpreissammlung ermöglicht dem Gutachter einen
Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt.
Die
Wertermittlungsverfahren
Für die Ermittlung
des Verkehrswertes eines Grundstückes sieht die WertV grundsätzlich drei
Verfahren vor: das Vergleichswertverfahren, das Ertrags
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