...Die Feinabsteckung muß im Regelfall nicht durch einen ÖbVI ausgeführt werden, nicht selten wird aber nach der Feinabsteckung die Kontrollvermessung der Lage, der Höhe oder der Grundrißfläche des Baukörpers gefordert. Die Feinabsteckung ist die millimetergenaue Übertragung der auf dem Lageplan festgelegten Lage des Baukörpers in die Örtlichkeit. Es liegt nahe, von einem ÖbVI die Feinabsteckung durchführen zu lassen, da dieser Die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück bereits auf dem Lageplan definierte.

Für die Feinabsteckung stellt die ausführende Baufirma ein Schnurgerüst auf. Auf diesem werden die Verlängerungen der Gebäudeseiten (oder Achsen) durch Nägel gekennzeichnet. Damit kann die ausführende Baufirma die genaue Lage des geplanten Gebäudes während der gesamten Bauzeit mit sich kreuzenden Schnüren definieren.

Der Bauherr erhält einen Nachweis über die Feinabsteckung und die Einhaltung von Zwangsmaßen.