Die Rechtsgrundlagen für die Bestellung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind die ÖbVI -  Berufsordnung in Verbindung mit dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin.

Demnach ist der ÖbVI Vermessungsstelle im Sinne des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin. Auf der Grundlage der Bestellung als ÖbVI bin ich befugt, öffentlich - rechtliche Vermessungen wie z. B. die Herstellung von amtlichen Lageplänen, die Vermessungen von bestehenden und die Bildung von neuen Grenzen, die Einmessung von Gebäuden oder Gebäudeteilen im Land Berlin wahrzunehmen.

Der  ÖbVI als Freiberufler ist wirtschaftlich unabhängig und unparteiisch. Er unterliegt der Aufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und hat ein Werbeverbot einzuhalten, weshalb auch diese Website nicht über bestimmte Beschränkungen hinaus führen kann.               

Die Vergütung erfolgt für öffentlich - rechtliche Leistungen gemäß der ÖbVI - Vergütungsordnung (ÖbVIVergO).

 

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Telefon: 030 715 811 77 / Fax: 030 715 811 78 / E-Mail: vermessung.kahl@arcor.de