wertverfahren und das Sachwertverfahren. Diese in langjähriger Praxis bewährten Verfahren ergeben in der Regel jedoch Näherungswerte, die unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des örtlichen Grundstücksmarktes an den Verkehrswert heranzuführen sind. Das Verfahren ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und vorliegenden Ausgangswerten auszuwählen. Der Bodenwert ist in der Regel durch das Vergleichswertverfahren zu ermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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