Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes und beschäftigen sich mit dem Gedanken, einen Teil als Bauland zu verkaufen?

Wir berechnen ihnen die Mindestfläche und deren Konfiguration, die bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zum bestehenden Gebäude erhalten werden muß.

Sie erhalten Vorschläge, wie der Zugang und das Verlegen von Medien zur rückwärtigen Teilfläche realisiert werden könnte.
Wir berechnen ihnen, wie viel Grundfläche und Geschossfläche auf der geplanten neuen Teilfläche maximal gebaut werden dürften.
Nach der örtlichen Vermessung und dem Einreichen der Vermessungsschriften beim Vermessungsamt, werden im Kataster die ermittelten bestehenden und die neuen Grenzen festgestellt.

Sie erhalten die Auszüge aus dem neuen Bestand, eine wesentliche Voraussetzung für die Grundbuchberichtigung und damit die Entstehung neuer Grundstücke.


...haben Sie Ärger mit dem Nachbarn oder möchten Sie auf die Grenze bauen...

 

dann sollten Sie die bestehenden Grenzen im benötigten Umfang herstellen und kennzeichnen, d.h. abmarken lassen.
Grundlage für die Herstellung der bestehenden Grenzen ist der Katasternachweis.


... Oder wollen Sie wissen, was Ihr Grundstück wert ist?

 

Als ÖbVI erstelle ich Ihnen Verkehrswertgutachten.

 

 

Telefon: 030 715 811 77 / Fax: 030 715 811 78 / E-Mail: mailto:vermessung-kahl@arcor.de